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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 3870/16

Die Kläger wenden sich gegen Bescheide, mit denen der Beklagte die vorläufige Bewilligung der im Zeitraum April 2010 bis März 2011 geleisteten Zahlungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) "aufgehoben" hat und von den Klägern Beträge in Höhe von insgesamt 15.694,56 Euro zurückverlangt.

Fundstelle(n):
YAAAH-04417

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