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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 934/16

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht der Klägerin in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung wegen einer für die Beigeladene zu 3) ausgeübten Tätigkeit als "Content Managerin" im Bereich Community Management und Social Media.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 12 Nr. 3
KAAAH-04439

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