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OFD Karlsruhe - S 270.6/242-St 213

Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

Der , BStBl 2016 II S. 172, das die Streitjahre 2002 bis 2007 betraf, u. a. entschieden, dass die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der jPöR zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Grundsätze des Urteils für die Veranlagungszeiträume bis 2008 über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden. Insbesondere führt danach die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der jPöR selbst dann zu einem BgA, wenn die Tätigkeit der Mitunternehmerschaft, würde sie von der jPöR unmittelbar selbst ausgeübt, bei ihr keinen BgA begründen würde ( BStBl 2016 I S. 237).

Zu der Anwendung der Urteilsgrundsätze ab dem Veranlagungszeitraum/Erhebungszeitraum 2009 ist das , BStBl 2017 I S. 880 ergangen. Dieses Schreiben ergänzt das o. g. bisherige a. a. O.

Danach gilt Folgendes:

2.  mit ergänzenden Hinweisen

Na...

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