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BGH Beschluss v. - 5 StR 234/18

Gesetze: § 261 Abs 9 S 3 StGB

Selbstgeldwäsche: Einzahlung auf ein für den Täter geführtes Bankkonto

Leitsatz

Selbstgeldwäsche durch Einzahlung auf ein für den Täter geführtes Bankkonto.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:271118B5STR234.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 6
NJW 2019 S. 533 Nr. 8
WM 2019 S. 107 Nr. 3
wistra 2019 S. 145 Nr. 4
OAAAH-04711

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