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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 52/18

Gesetze: UStG § 14 Abs. 4 Nr. 5; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Umsatzsteuer: Rechnungsanforderungen bei Containerentladearbeiten

Leitsatz

1. Der Leistungsgegenstand ist nicht hinreichend spezifiziert, wenn das Entladen von Containern lediglich mit "Entladearbeiten, Etikettierung, Palettierung oder Komissionierung" umschrieben wird.

2. Dies gilt besonders, wenn über sehr geringe Einzelpreise (z.B. 0,07 €) und sehr hohe Stückzahlen (z.B. 615.973) abgerechnet wird.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 8/2019 S. 345
UStB 2019 S. 70 Nr. 3
DAAAH-04826

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