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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 99/16 EFG 2019 S. 155 Nr. 3

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2

Einkommensteuer: Keine pauschalen Kilometersätze für Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Leitsatz

Als Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit können nur die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden und keine pauschalen Kilometersätze, wenn die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt wurden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2019 S. 501
EFG 2019 S. 155 Nr. 3
EStB 2019 S. 144 Nr. 4
KÖSDI 2019 S. 21142 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2019 S. 1272
HAAAH-04829

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