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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 7 AS 1035/18

Die Kläger begehren eine höhere Festsetzung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für August 2014 bis Oktober 2014 und wenden sich gegen eine Erstattungsforderung des Beklagten für diese Monate iHv insgesamt 605,97 EUR.

Fundstelle(n):
YAAAH-05000

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