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LSG Sachsen Urteil v. - L 4 KN 130/16

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beschäftigungszeiten des Klägers bei der Z ...- (Y ... X ... GmbH) in der Zeit vom 1.1.2000 bis zum 31.12.2003 der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen sind.

Fundstelle(n):
GAAAH-05006

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