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BFH Beschluss v. - X S 41/18

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; FGO § 115 Abs. 2;

AdV-Gewährung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz

NV: Wird ein AdV-Antrag während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, kann dieser nur dann Erfolg haben, wenn neben den ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts zusätzlich ernstlich mit einer Zulassung der Revision oder der Zurückverweisung der Sache an das FG wegen eines Verfahrensmangels zu rechnen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.201218.XS41.18.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 84 Nr. 3
BFH/NV 2019 S. 204 Nr. 3
BAAAH-05119

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