Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II R 20/15

Gesetze: AO § 162 Abs. 1 Satz 2; BewG § 19; BewG § 20; BewG § 21; BewG § 22 Abs. 3 Satz 1; BewG § 23; BewG § 27; BewG § 75; BewG § 76 Abs. 1; BewG § 78 Satz 1, Satz 2; BewG § 79 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5; BewG § 81; BewG § 82; BewG § 93 Abs. 1 Satz 2; FGO § 118 Abs. 2; FGO § 123 Abs. 1 Satz 1;

Verwendung eines Mietspiegels zur Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren

Leitsatz

1. NV: Die Heranziehung eines auf den Hauptfeststellungszeitpunkt aufgestellten Mietspiegels für die Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren der Einheitsbewertung ist zulässig, wenn vergleichbare vermietete Objekte nicht vorhanden waren und der Mietspiegel in seinen Aufgliederungen den vom Gesetz gestellten Anforderungen entspricht.

2. NV: Der Mietspiegel soll mit einer gewissen Datenbreite nur einen Anhalt für die vorzunehmende Schätzung bieten, so dass Fehler in einzelnen Datengrundlagen keinen unmittelbaren Einfluss auf die Besteuerung haben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.190918.IIR20.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 193 Nr. 3
NJW 2019 S. 10 Nr. 5
NWB-EV 2019 S. 48 Nr. 2
YAAAH-05120

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank