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BMF - III C 2 - S 7100/09/10003 :007

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Verlegeranteils an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG sowie aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Zahlung gesetzlicher Vergütungsansprüche nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c Urhebergesetz (UrhG) durch Verpflichtete an Verwertungsgesellschaften sowie die Ausschüttung dieser Einnahmen an die Urheber unterliegt ab nicht mehr der Umsatzsteuer. Der deutsche Gesetzgeber wird die Regelung in § 3 Abs. 9 Satz 3 Umsatzsteuergesetz mit Wirkung zum aufheben (Umsetzung der ). Die Dienstleistung der Verwertungsgesellschaft an die Urheber ist hiervon nicht betroffen.

Mit Urteil vom - ZR 198/13 - hatte der BGH die bisherige Beteiligung der Verleger an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus den o. g. gesetzlichen Vergütungsansprüchen für rechtswidrig erklärt. Den Verlegern stünden nach dem UrhG keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden könnten. Dieses Urteil hat der Gesetzgeber in § 27a Absatz 1 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) entsprechend umgesetzt. Danach wird der Verleger nur noch dann an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt, wenn der Urheber nach Veröffentlichung eines verlegten Werkes oder mit der Anm...

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