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BVerwG Urteil v. - 2 C 30/18

Tatbestand

Der im Jahr 1936 geborene Kläger ist Beamter des beklagten Landes. Er ist als Steueroberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13) im Jahr 1998 in den Ruhestand versetzt worden. Im Jahr 2005 beanstandete er gegenüber dem Beklagten die Alimentation als verfassungswidrig zu niedrig. Streitgegenständlich sind die Bezüge im Zeitraum von 2005 bis zum 25. April 2017.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2018:301018U2C30.18.0

Fundstelle(n):
PAAAH-05350

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