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FG München Urteil v. - 2 K 1726/16

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 12 Nr. 1

Werbungskosten eines nebenberuflichen Skilehrers

gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

1. Aufwendungen für gemischt genutzte Räume, die in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sind und die sowohl zur Erzielung von Einkünften als auch in mehr als nur untergeordnetem Umfang zu privaten Zwecken genutzt werden, sind insgesamt nicht abziehbar.

2. Der Kläger hat die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen nicht nachgewiesen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAH-05377

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