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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 15 P 41/15 KL

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des durch Schiedsstellenentscheidung vom 25. Juli 2015 zustande gekommenen Rahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung in AJ. vom 1. September 2015. Die Beteiligten sind sich dabei uneinig über die Inhalte der Anpassung des Rahmenvertrages, soweit mit dem Schiedsspruch der niedersächsische Leistungskomplexkatalog als Bestandteil des Rahmenvertrages festgelegt wurde.

Fundstelle(n):
OAAAH-05521

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