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BGH Urteil v. - II ZR 114/15

Gesetze: § 6 GmbHG, § 35 GmbHG, § 114 HGB, § 116 HGB, § 181 BGB

GmbH & Co. KG: Wirksamkeit wechselseitiger Bewilligung von Tätigkeitsvergütungen durch die beiden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Leitsatz

Bewilligen sich zwei Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, die alleinige Gesellschafter der GmbH und alleinige Kommanditisten der Kommanditgesellschaft sind, gegenseitig von der Kommanditgesellschaft zu zahlende Tätigkeitsvergütungen, die ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft dem Grunde nach zustehen, während die Bestimmung der genauen Höhe dem Beschluss der Gesellschafterversammlung überlassen ist, so ist diese Absprache grundsätzlich wirksam, auch wenn die Geschäftsführer nicht vom Verbot des § 181 BGB befreit sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:150316UIIZR114.15.0

Fundstelle(n):
TAAAH-05554

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