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BGH Urteil v. - V ZR 273/17

Gesetze: § 21 Abs 3 WoEigG, § 49 Abs 7 S 3 BauO NW

Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines Beschlusses über den einheitlichen Einbau und die einheitliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen durch ein Fachunternehmen

Leitsatz

Ein auf der Grundlage einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht gefasster Beschluss der Wohnungseigentümer über den einheitlichen Einbau und die einheitliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen durch ein Fachunternehmen entspricht regelmäßig auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er auch Wohnungen einbezieht, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben (Fortführung von Senat, Urteil vom , V ZR 238/11, NZM 2013, 512).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:071218UVZR273.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 8 Nr. 7
NJW-RR 2019 S. 401 Nr. 7
ZIP 2019 S. 4 Nr. 2
BAAAH-05894

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