Vergütung des Insolvenzverwalters im Nachlassinsolvenzverfahren: Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch Erlös aus einem Anfechtungsanspruch; Verwendung des Erlöses für die Befriedigung von Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten
Leitsatz
Der Erlös aus einem Anfechtungsanspruch erhöht auch dann die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters, wenn die ohne diesen Erlös vorhandene Masse ausreicht, um sämtliche gegenüber den Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten vorrangige Insolvenzforderungen vollständig aus der Masse befriedigen zu können, und der Erlös nicht für die Befriedigung von Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten verwendet werden darf.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:100119BIXZB40.18.0
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 12 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2019 S. 542 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2019 S. 416 WM 2019 S. 220 Nr. 5 ZIP 2019 S. 278 Nr. 6 ZIP 2019 S. 9 Nr. 5 PAAAH-05898