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BSG Urteil v. - B 13 R 20/16 R

Gesetze: § 56 Abs 4 Nr 2 SGB 6 vom , § 56 Abs 4 Nr 3 SGB 6 vom , § 56 Abs 4 Nr 3 Halbs 2 SGB 6 vom , § 57 SGB 6, § 149 Abs 5 S 2 SGB 6, § 177 SGB 6, § 249 Abs 1 SGB 6 vom , § 4 BeamtVG, §§ 4ff BeamtVG, § 6 Abs 1 S 4 BeamtVG vom , § 6 Abs 1 S 5 BeamtVG vom , § 85 Abs 7 S 1 BeamtVG, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG

Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beamten für vor 1992 geborene Kinder - annähernd gleichwertige Berücksichtigung in der Beamtenversorgung - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften schließt die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung aus, ohne dass es auf die annähernd gleichwertige Berücksichtigung der Kindererziehung in der Beamtenversorgung im Einzelfall ankommt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:101018UB13R2016R0

Fundstelle(n):
BAAAH-05910

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