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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 6 K 1386/15

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Photovoltaikmodulen: Abgrenzung zwischen steuerbarer Leistung gegen Entgelt und nicht steuerbarem Gesellschafterbeitrag

Leitsatz

Für die Abgrenzung zwischen steuerbarer Leistung gegen Entgelt und nicht steuerbarem Gesellschafterbeitrag ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Vergütung für die Überlassung des Stroms an einen aus der Gesamtheit der Investoren bestehenden Personenzusammenschluss zum Zwecke der Weiterlieferung in einem gesondert vereinbarten Entgelt oder lediglich in einer von der tatsächlich gelieferten Strommenge unabhängigen Beteiligung am allgemeinen Gewinn besteht.

Fundstelle(n):
YAAAH-05963

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