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BSG Urteil v. - B 2 U 16/17 R

Gesetze: § 8 Abs 1 SGB 7, § 11 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 555 Abs 1 RVO, § 26 SGB 7, §§ 26ff SGB 7, § 242 BGB

(Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - ärztliche Behandlung eines anlagenbedingten Leidens - Zurechnung als mittelbare Unfallfolge - Setzung des Anscheins einer unfallversicherungsrechtlichen Heilbehandlung durch den Durchgangsarzt - subjektive Sicht des Versicherten - Treu und Glauben - besonderer Zurechnungstatbestand iSd § 11 Abs 1 Nr 1 SGB 7)

Leitsatz

Gesundheitsschäden aufgrund einer ärztlichen Behandlung sind auch dann mittelbare Unfallfolgen, wenn die Heilbehandlung zwar objektiv der Behebung eines anlagebedingten Leidens dient, der Verletzte aufgrund des Verhaltens eines Durchgangsarztes jedoch den Eindruck haben durfte, die Behandlung solle zur Behebung der durch einen Arbeitsunfall verursachten Gesundheitsschäden durchgeführt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:060918UB2U1617R0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 25
BAAAH-06049

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