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LSG Bayern Urteil v. - L 9 EG 29/17

Gesetze: BEEG § 2 b Abs. 1 S. 2 Nr. 3; BEEG § 2 b Abs. 3; EFZG § 3; EFZG § 4; MuSchG § 18; SGB X § 44

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Kausalität zwischen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung und einem Einkommensausfall im Sinn von § 2 b Abs. 1 BEEG beurteilt sich nach der Theorie der wesentlichen Bedingung.

2. Ein Einkommensausfall kann nur dann kausal auf eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung zurückgeführt werden, wenn diese Erkrankung auch Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte.

Fundstelle(n):
EAAAH-06155

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