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LSG Bayern Urteil v. - L 15 VH 2/14

Zwischen den Beteiligten sind der Beginn der Versorgungsrente des Klägers nach einem GdS von 40 sowie Beginn und Höhe des Berufsschadensausgleichs (BSA) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) i.V.m. dem Häftlingshilfegesetz (HHG) streitig.

Fundstelle(n):
YAAAH-06157

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