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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 2281/16

Die Klägerin wendet sich gegen die teilweise Aufhebung der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 30.09.2010 und die Rückforderung von insgesamt 3.629,09 Euro.

Fundstelle(n):
KAAAH-06192

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