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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 12 SF 67/17 EK

Der Kläger begehrt eine Entschädigung in Höhe von 1.400,00 EUR wegen unangemessener Dauer eines Prozesskostenhilfevergütungsverfahrens.

Fundstelle(n):
JAAAH-06204

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