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BMF - IV C 1 - S 2252/08/10004 :023 BStBl 2019 I S. 51

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des (BStBl 2016 I S. 85)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (BStBl 2016 I S. 85) wie folgt geändert:

Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt gefasst:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
„I.
Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
1 –  129a
1.
Laufende Erträge (§ 20 Absatz 1 EStG)
1 –  8c
 
a)
1 – 3
 
b)
Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter (§ 20 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
4
 
c)
Lebensversicherungen (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG)
5
 
d)
Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (§ 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG)
6 –  8c
„II.
Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nummer 3 EStG) /Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
129b  – 131”

Randziffer 8c wird neu eingefügt:

„Kapitalertragsteuerabzug bei Erstattung von Darlehenszinsen auf darlehensfinanzierte Kreditbearbeitungsgebühren

8c  Werden durch ein Kreditinstitut Darlehenszinsen auf eine in die Finanzierung eingeschlossene Kreditbearbeitungsgebühr erstattet, liegen keine Einkünfte nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG vor; für einen ggf. übersteigenden Betrag gilt Rz. 8b.”

Randziffer 38 wird wie folgt gefasst:

„Besonderheiten bei Devisentermingeschäften

38 Devisentermingeschäfte können die Verpflichtung der Vertragsparteien zum Gegenstand haben, zwei vereinbarte Währungsbeträge zu einem zukü...BStBl 2018 II S. 189

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