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BVerwG Urteil v. - 1 C 25/18

Tatbestand

Die Klägerin, eritreische Staatsangehörige, wendet sich gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unzulässig, die Feststellung, dass nationale Abschiebungsverbote nicht vorliegen, die Anordnung der Abschiebung in die Republik Italien und die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 12 Monate.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:090119U1C25.18.0

Fundstelle(n):
QAAAH-06514

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