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BVerwG Urteil v. - 1 C 18/18

Tatbestand

Der Kläger, ein eritreischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als unzulässig, die Feststellung, dass nationale Abschiebungsverbote nicht vorliegen, die Anordnung der Abschiebung in die Republik Italien und die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 12 Monate.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:080119U1C18.18.0

Fundstelle(n):
LAAAH-06520

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