Kartellbußgeldsache: Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses durch Schätzung; Wahl eines ökonomisch nicht allgemein anerkannten Schätzverfahrens - Flüssiggas I
Leitsatz
Flüssiggas I
1. Der durch Schätzung zu ermittelnde kartellbedingte Mehrerlös kann anhand der Preisentwicklung auf kartellfreien Vergleichsmärkten, eines kostenbasierten Vergleichs oder einer anderen, zur Bestimmung des Mehrerlöses ebenfalls geeigneten Methode bestimmt werden (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom , KRB 12/07, BGHSt 52, 1 - Papiergroßhandel und vom , KRB 20/12, BGHSt 58, 158 - Grauzementkartell I).
2. Wählt das Tatgericht ein ökonomisch nicht allgemein anerkanntes Schätzverfahren (hier: eine marktinterne Vergleichsanalyse), ist dessen Geeignetheit im Einzelnen darzulegen. Das Urteil muss erkennen lassen, aus welchen Gründen sich der Tatrichter für eine von mehreren möglichen Schätzungsmethoden entschieden hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:091018BKRB51.16.0
Fundstelle(n): BB 2019 S. 321 Nr. 7 NJW 2019 S. 9 Nr. 8 WM 2019 S. 1314 Nr. 28 CAAAH-06575