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BGH Beschluss v. - KRB 58/16

Gesetze: § 31 Abs 3 OWiG, § 81 Abs 2 GWB 1999, § 81 Abs 8 GWB

Kartellbußgeldsache: Tatbeendigung als Voraussetzung für den Beginn der Verjährung bei Eintritt einer Tochtergesellschaft in das Kartell - Flüssiggas II

Leitsatz

Flüssiggas II

Der Tatbeendigung im Sinne des § 31 Abs. 3 OWiG kann es entgegenstehen, wenn zwar die ursprünglich handelnde Gesellschaft aus dem Kartell ausscheidet, aber für sie ihre (hundertprozentige) Tochtergesellschaft eintritt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:091018BKRB58.16.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 321 Nr. 7
WM 2019 S. 1323 Nr. 28
MAAAH-06576

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