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BSG Urteil v. - B 2 U 13/17 R

Gesetze: § 9 SGB 7, Anl 1 Nr 2108 BKV, § 163 SGG

Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - haftungsbegründende Kausalität - Auslegung der Konsensempfehlungen - Konstellation B2 1. Zusatzkriterium - mehrere Bandscheiben - bisegmentaler Bandscheibenschaden - Anwendung eines medizinischen Erfahrungssatzes - Grundlage: sachverständigen Stellungnahme und Anhörung eines Sachverständigen - aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand - Bindungswirkung - kein offensichtlich falscher wissenschaftlicher Erfahrungssatz - Rechtsunsicherheit - Feststellung unterschiedlicher Erfahrungssätze durch die Tatsachengerichte - Reformbedürftigkeit des Normtatbestands der BK 2108

Leitsatz

Die Feststellung eines in den sog Konsensempfehlungen enthaltenen medizinischen Erfahrungssatzes durch das Berufungsgericht bindet das Revisionsgericht, wenn die naturwissenschaftliche Grundlage hierfür aus sachverständige Stellungnahmen und durch Anhörung eines Sachverständigen gewonnen wurde und nicht feststellbar ist, dass er offensichtlich falsch ist oder offenkundig nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:060918UB2U1317R0

Fundstelle(n):
EAAAH-06596

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