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BSG Urteil v. - B 2 U 10/17 R

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 2108 BKV, § 128 Abs 1 S 1 SGG, § 163 SGG

(Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - haftungsbegründende Kausalität - Auslegung der Konsensempfehlungen - Konstellation B2 1. Zusatzkriterium - mehrere Bandscheiben - bisegmentaler Bandscheibenschaden - Anwendung eines medizinischen Erfahrungssatzes - Literaturauswertung durch nicht fachkundige Richter - keine sachverständigen Stellungnahmen und keine Anhörung eines Sachverständigen - aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand - Überschreiten der Grenzen der richterlichen Beweiswürdigung gem § 128 Abs 1 S 1 SGG - revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit )

Leitsatz

Die Feststellung eines in den sog Konsensempfehlungen enthaltenen medizinischen Erfahrungssatzes durch das Berufungsgericht bindet das Revisionsgericht nicht, wenn die naturwissenschaftliche Grundlage hierfür nicht aus sachverständigen Stellungnahmen und durch Anhörung eines Sachverständigen, sondern mittels einer Literaturauswertung durch auf dem einschlägigen Gebiet nicht fachgerecht ausgebildete Richter gewonnen wurde.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:060918UB2U1017R0

Fundstelle(n):
OAAAH-06597

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