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LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 Sa 86/15 10 Sa 108/15

Gesetze: BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; EGRL 88/2003 Art. 7

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von sich aus zu erfüllen.

2. Der gesetzliche Mindesturlaub dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und hat einen arbeitsschutzrechtlichen Charakter.

Fundstelle(n):
XAAAH-06824

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