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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 23 SO 208/17

Die Klägerin begehrt im Berufungsverfahren (noch) die Feststellung, dass für sie keine Verpflichtung besteht, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - WoGG - zu beantragen.

Fundstelle(n):
BAAAH-06840

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