Anteilserwerb durch Briefkastengesellschaft als ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Rechtsvorgang
Leitsatz
NV: 1. Eine im Inland weder als Kapital- noch als Personengesellschaft rechtsfähige Briefkastengesellschaft kann nicht Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft erwerben.
NV: 2. Die Rechtsfähigkeit einer im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft beurteilt sich grundsätzlich nach dem Recht am Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes (sog. Sitztheorie).
NV: 3. Abweichend davon richtet sich die Rechtsfähigkeit nach der sog. Gründungstheorie, wenn eine Gesellschaft in einem Vertragsstaat der EU, des EWR oder in einem mit diesen aufgrund Staatsvertrags in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit gleichgestellten Staat nach dessen Vorschrift wirksam gegründet ist.
NV: 4. Kommt einer Kapitalgesellschaft nach Maßgabe der Sitztheorie keine Rechtsfähigkeit zu, kann sie dennoch als Personengesellschaft rechtsfähig sein, wenn sie mehr als einen Gesellschafter besitzt.
Fundstelle(n): BFH/NV 2019 S. 293 Nr. 4 DNotZ 2019 S. 788 Nr. 10 GmbH-StB 2019 S. 67 Nr. 3 GmbHR 2019 S. 304 Nr. 6 HFR 2019 S. 590 Nr. 7 IWB-Kurznachricht Nr. 5/2019 S. 178 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2019 S. 294 UVR 2019 S. 103 Nr. 4 IAAAH-06910