Testamentarische Schiedsanordnung des Erblassers: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens nach Anrufung des Schiedsgerichts aber vor dessen Konstituierung; Einsetzung des Testamentsvollstreckers als Einzelschiedsrichter in Streitigkeiten zwischen ihm und den Erben
Leitsatz
1. Es ist zulässig, wenn sich ein Kläger im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein Schiedsgericht wendet, jedoch vor dessen Konstituierung wegen an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestehender Zweifel das staatliche Gericht mit dem Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO anruft.
2. Eine in einem Testament angeordnete Schiedsklausel ist unwirksam, soweit ein Testamentsvollstrecker als Einzelschiedsrichter auch über Streitigkeiten zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker entscheiden soll.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:081118BIZB21.18.0
Fundstelle(n): BB 2019 S. 385 Nr. 8 ErbStB 2019 S. 214 Nr. 7 NJW 2019 S. 8 Nr. 11 NJW 2019 S. 857 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2019 S. 702 WM 2019 S. 1031 Nr. 22 ZIP 2019 S. 1040 Nr. 21 OAAAH-06973