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BGH Urteil v. - V ZR 309/17

Gesetze: § 1936 Abs 1 BGB, § 1942 Abs 2 BGB, § 1967 Abs 2 BGB, § 1990 BGB, § 780 Abs 2 ZPO

Erbenhaftung des Fiskus als gesetzlicher Alleinerbe einer Eigentumswohnung: Qualifizierung der nach dem Erbfall fällig werdenden Wohngeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten oder Eigenverbindlichkeiten des Erben

Leitsatz

Fällt eine Eigentumswohnung in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nutzen möchte (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom , V ZR 81/12, NJW 2013, 3446).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:141218UVZR309.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 8 Nr. 10
NJW 2019 S. 988 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2019 S. 15
ZIP 2019 S. 2 Nr. 1
CAAAH-06977

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