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BGH Urteil v. - VIII ZR 173/17

Gesetze: § 20 Abs 2 S 1 NMV 1970, § 556a Abs 1 S 1 BGB

Umlage der Betriebskosten einer preisgebundenen Wohnung: Maßgeblichkeit der Wohnfläche; Ermittlung der Wohnfläche bei öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume

Leitsatz

1. Für die Umlage der Betriebskosten einer preisgebundenen Wohnung nach der Wohnfläche nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 NMV 1970 ist - ebenso wie im Geltungsbereich des § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB (, NJW 2018, 2317 Rn. 23) - auf die tatsächlichen Flächenverhältnisse abzustellen.

2. Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume weder im Rahmen einer Mietminderung (st. Rspr.; , NJW 2009, 3421 Rn. 6 und vom , VIII ZR 39/09, NJW 2010, 1064 Rn. 20) noch bei der Abrechnung der Betriebskosten zu berücksichtigen, sofern die Nutzbarkeit der Räume mangels Einschreitens der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:160119UVIIIZR173.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 8 Nr. 11
NJW-RR 2019 S. 787 Nr. 13
MAAAH-06978

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