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BGH Beschluss v. - V ZB 40/18

Gesetze: § 49 ZVG, § 94 Abs 1 ZVG

Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung einer gerichtlichen Verwaltung an einem Grundstück bei einer Einzahlung nur eines Teils der Hauptforderung durch den Ersteher; Begriff der Zahlung oder Hinterlegung des baren Meistgebots

Leitsatz

Zahlung oder Hinterlegung im Sinne des § 94 Abs. 1 ZVG ist nur Zahlung oder Hinterlegung nach § 49 ZVG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:181018BVZR40.18.0

Fundstelle(n):
WM 2019 S. 317 Nr. 7
EAAAH-07085

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