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BGH Beschluss v. - 2 StR 259/18

Gesetze: § 253 Abs 2 BGB, § 403 StPO

(Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und des Tatopfers bei der Schmerzensgeldbemessung im Adhäsionsverfahren)

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:171018B2STR259.18.0

Fundstelle(n):
MAAAH-07146

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