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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 KR 67/16

Die Beteiligten streiten darüber, ob Leistungen aus einem Gruppenversicherungsvertrag, den die Bundeslotsenkammer mit der G Lebensversicherungs- Aktiengesellschaft, Köln, u.a. für die Mitglieder der L vereinbart hat, zur Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung heranzuziehen sind.

Fundstelle(n):
XAAAH-07271

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