Wertersatzverfall bei Steuerhinterziehungen: Anschaffung von Vermögensgegenständen mit den ersparten Aufwendungen; Verschiebungsfall
Leitsatz
1. Sind durch Steuerhinterziehungen ersparte Aufwendungen in Höhe nicht gezahlter Steuern erlangt, stellen Vermögensgegenstände, die mit dem entsprechenden Geldbetrag angeschafft wurden, keine Surrogate des Erlangten dar.
2. Ersparte Aufwendungen als nichtgegenständliche Vorteile verbrauchen sich bereits mit ihrer Inanspruchnahme und unterliegen von vornherein dem Wertersatzverfall nur in entsprechender Höhe; dies gilt auch in sog. Verschiebungsfällen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:181218U1STR36.17.0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 867 Nr. 12 PStR 2019 S. 103 Nr. 5 wistra 2019 S. 333 Nr. 8 CAAAH-07320