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BSG Urteil v. - B 6 KA 43/17 R

Tatbestand

Im Streit ist die sachlich-rechnerische Richtigstellung des Honorars eines Vertragspsychotherapeuten für die Quartale I/2006 bis IV/2006 aufgrund einer Plausibilitätsprüfung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:241018UB6KA4317R0

Fundstelle(n):
VAAAH-07331

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