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BSG Urteil v. - B 13 R 34/17 R

Gesetze: § 56 Abs 1 SGB 6, § 249 Abs 1 SGB 6 vom , Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG

(Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 249 Abs 1 SGB 6 idF des RVLVG)

Leitsatz

Es verstößt nicht gegen die Verfassung, dass bei Rentenzugängen ab die Erziehung von vor dem geborenen Kindern höchstens im Umfang von 24 Monaten und nicht wie von ab dem geborenen Kindern im Umfang von 36 Monaten anerkannt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:101018UB13R3417R0

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 1875 Nr. 36
NJW 2019 S. 10 Nr. 19
ZAAAH-07334

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