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BFH Urteil v. - VI R 28/16

Gesetze: EStG § 33;

Kein Abzug von Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

NV: Kfz-Aufwendungen eines außergewöhnlich gehbehinderten Steuerpflichtigen sind nicht über den Pauschbetrag in Höhe von 0,30 €/km hinaus als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG abziehbar, wenn sie die für ein Fahrzeug der Mittelklasse durchschnittlich entstehenden Aufwendungen nicht wesentlich überschreiten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.211118.VIR28.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 265 Nr. 4
DStRE 2019 S. 1129 Nr. 18
EStB 2019 S. 137 Nr. 4
HFR 2019 S. 278 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2019 S. 467
GAAAH-07349

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