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BGH Beschluss v. - EnVR 42/17

Gesetze: § 19 Abs 3 StromNEV

Abrechnung der Netznutzung von Direkt-Hochspannungsleitungen: Voraussetzungen eines Anspruchs auf ein individuelles Netzentgelt für singulär genutzte Betriebsmittel - Singulär genutzte Betriebsmittel III

Leitsatz

Singulär genutzte Betriebsmittel III

1. Bei der Frage nach der singulären Nutzung von Betriebsmitteln nach § 19 Abs. 3 StromNEV ist eine anschlussbezogene Betrachtung vorzunehmen.

2. Der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 3 StromNEV steht nicht entgegen, dass die singulär genutzten Betriebsmittel einer Netz- oder Umspannebene vom Anschlussnetzbetreiber zur Versorgung weiterer, nicht unmittelbar an die Betriebsmittel angeschlossener Netzkunden genutzt werden.

3. Für die singuläre Nutzung eines Betriebsmittels ist es auch unerheblich, ob im (n-1)-Fall das nachgelagerte Netz des Anschlussnetzbetreibers zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit des Netznutzers erforderlich ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:091018BENVR42.17.0

Fundstelle(n):
UAAAH-07661

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