Abrechnung der Netznutzung von Direkt-Hochspannungsleitungen: Voraussetzungen eines Anspruchs auf ein individuelles Netzentgelt für singulär genutzte Betriebsmittel - Singulär genutzte Betriebsmittel III
Leitsatz
Singulär genutzte Betriebsmittel III
1. Bei der Frage nach der singulären Nutzung von Betriebsmitteln nach § 19 Abs. 3 StromNEV ist eine anschlussbezogene Betrachtung vorzunehmen.
2. Der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 3 StromNEV steht nicht entgegen, dass die singulär genutzten Betriebsmittel einer Netz- oder Umspannebene vom Anschlussnetzbetreiber zur Versorgung weiterer, nicht unmittelbar an die Betriebsmittel angeschlossener Netzkunden genutzt werden.
3. Für die singuläre Nutzung eines Betriebsmittels ist es auch unerheblich, ob im (n-1)-Fall das nachgelagerte Netz des Anschlussnetzbetreibers zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit des Netznutzers erforderlich ist.