Urheberrechtsstreitsache: Rechtsmitteleinlegung bei funktionell unzuständigem Gericht auf Grund unzutreffender Rechtsmittelbelehrung; Verweisung an das zuständige Gericht – Pizzafoto
Leitsatz
Pizzafoto
Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn dessen Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren tatsächlich nicht gegeben ist. Das funktional unzuständige Gericht hat die Sache entsprechend § 281 ZPO an das nach der Konzentrationsregelung zuständige Rechtsmittelgericht zu verweisen (Fortführung von BGH, , I ZB 44/15, GRUR 2016, 636 - Gestörter Musikvertrieb).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:070618BIZB48.17.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 3720 Nr. 51 YAAAH-07664