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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 161/15

Gesetze: ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b; KN Unterposition 1902 3010; KN Unterposition 1902 3090; KN Unterposition 2104 1000; Verordnung (EG) Nr. 635/2005

Zollrechtliche Einreihung von Instantnudelgerichten mit frittierten Nudeln - Vertrauensschutz

Leitsatz

1. Instantnudelgerichte, bei denen der Nudelblock und die weiteren Zutaten in getrennten Beuteln vorliegen, sind keine "Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen" im Sinne der Unterposition 2104 1000 KN (Aufgabe ).

2. Frittierte Instantnudeln sind getrocknete Teigwaren im Sinne der Unterposition 1902 3010 KN (EuGH, Urteil des )

3. Nicht gutgläubig ist ein Abgabenschuldner, wenn er trotz fehlender Erkennbarkeit des Irrtums aufgrund sonstiger Umstände tatsächlich nicht darauf vertrauen durfte, dass eine höhere Abgabenbelastung nicht in Betracht kommt.

Fundstelle(n):
LAAAH-07719

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