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BGH Urteil v. - VII ZR 123/18

Gesetze: § 227 Abs 1 ZPO

Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags wegen Prozessverschleppungsabsicht: Notwendigkeit der Begründung des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs

Leitsatz

Zur Notwendigkeit, bei der Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags wegen Prozessverschleppungsabsicht der Partei die nach Auffassung des Gerichts hierfür sprechenden Gründe in der Entscheidung hinreichend zu dokumentieren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:240119UVIIZR128.18.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2019 S. 695 Nr. 11
VAAAH-07879

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