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BFH Urteil v. - IX R 14/18

Gesetze: BGB § 133;

Auslegung von Willenserklärungen

Leitsatz

1. NV: Die Auslegung von Willenserklärungen ist objektiv willkürlich, wenn das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar ist.

2. NV: Die Auslegung eines Vertrags darf nicht widersprüchlich sein; sie darf sich auch nicht auf widersprüchliche Annahmen stützen. Beruht das Urteil auf zwei Annahmen, die sich gegenseitig ausschließen, ist es insgesamt nicht mehr nachvollziehbar.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.041218.IXR14.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 262 Nr. 4
AAAAH-07928

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