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BFH Urteil v. - IX R 15/18

Gesetze: BGB § 133;

Auslegung von Willenserklärungen

Leitsatz

1. NV: Die Auslegung von Willenserklärungen ist objektiv willkürlich, wenn das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar ist.

2. NV: Die Auslegung eines Vertrags darf nicht widersprüchlich sein; sie darf sich auch nicht auf widersprüchliche Annahmen stützen. Beruht das Urteil auf zwei Annahmen, die sich gegenseitig ausschließen, ist es insgesamt nicht mehr nachvollziehbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.041218.IXR15.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 264 Nr. 4
KAAAH-07929

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